Häufig gestellte Fragen zur Coop Depositenkasse

Auf dieser Seite haben wir für Sie die häufigsten Fragen unserer Kunden zusammengestellt. Wenn Sie die gewünschte Information nicht finden, wenden Sie sich einfach per Kontaktformular an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Coop bietet Ihren Mitgliedern mit der Depositenkasse eine gewinnbringende Anlagealternative in Form von attraktiv verzinsten und spesenfrei geführten Depositenkonten und Kassenobligationen. Mit den Einlagen auf Kassenobligationen und Depositenkonten leisten die Coop-Mitglieder einen Beitrag zur Finanzierung der Coop-Gruppe Genossenschaft.

In diversen Regionen besteht die Coop Depositenkasse schon seit über 120 Jahren. Im Archiv der Coop Depositenkasse Basel existieren Gründungsprotokolle aus dem Jahre 1901.

Kundinnen und Kunden der Coop Depositenkasse profitieren von den gewinnbringenden Zinsen auf Kassenobligationen und den Depositenkonten sowie von den attraktiven Tageskursen beim Fremdwährungswechsel. Die Konto- und Depotführung sowie auch der Change sind allesamt spesenfrei. Ausserdem bieten die Depositenkassen-Filialen generell sehr kundenfreundliche Schalteröffnungszeiten.

Die Coop Depositenkasse ist die Betriebskasse der Coop-Gruppe Genossenschaft und daher keine Bank. Sie ist in der Direktion Finanzen integriert. Als Betriebskasse ist die Coop Depositenkasse nicht direkt dem Bankengesetz unterstellt und wird nicht durch die Finma überwacht. Die Coop Depositenkasse ist bei der Selbstregulierungsorganisation "Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen" (VQF) registriert, welche die Einhaltung des Geldwäscherei-Gesetzes überwacht.

Die Coop-Gruppe Genossenschaft haftet für sämtliche Einlagen mit ihrem gesamten Vermögen. Es besteht kein separater Einlegerschutz.

Aufgrund der Anpassungen der Bankenverordnung (BankV, Art.5, Abs.2f) müssen Neueinlagen seit dem 01.01.2012 während 6 Monaten blockiert bleiben. Dies bedeutet, dass über Neugeld-Einlagen bei der Coop Depositenkasse erst 6 Monate nach dem Zahlungseingang verfügt werden darf. Ausgenommen von dieser Regelung sind Zinszahlungen sowie Kapitalrückzahlungen von Kassenobligationen.

Beim AIA handelt es sich um einen von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegten Standard, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Ländern untereinander Informationen zu den Bankkonten und Depots der ausländischen Steuerpflichtigen austauschen. Bisher haben rund 100 Länder, darunter auch die Schweiz, die Einführung des AIA beschlossen. Die Schweiz hat bereits mit verschiedenen AIA-Partnerstaaten eine Erklärung zur Einführung des AIA bzw. ein Abkommen zum AIA unterzeichnet. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) veröffentlicht auf ihrer Internetseite eine aktuelle Liste der AIA-Partnerstaaten der Schweiz.

Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Blockierung von 6 Monaten auf Neueinlagen, können auf dem Depositenkonto pro Kalendermonat CHF 20 000.- vom verfügbaren Saldo bezogen werden. Beträge, welche diese Limite übersteigen, benötigen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kapitalrückzahlungen von Kassenobligationen erfolgen innerhalb eines Monats kündigungsfrei.

Nebst dem spesenfreien Change zum attraktiven Tageskurs, werden an den meisten Standorten gegen Vorweisung der Supercard auch REKA-Geld mit 3% Rabatt sowie, falls vorhanden, allenfalls spezifische Stadt- oder Center-Gutscheine verkauft.

Festgeldanlagen werden derzeit nicht angeboten.

Die Konto- und die Depotführung für Kassenobligationen wie auch der Fremdwährungswechsel sind allesamt spesenfrei. Wie im Reglement der Coop Depositenkasse beschrieben, entstehen lediglich Kosten für allfällige ausserordentliche Kontorecherchen sowie bei einer Kontosaldierung.

Einzahlungen können bar an unseren Schaltern oder per Bank-/Postüberweisung an die Coop Depositenkasse (Begünstigster), 4001 Basel (PC 40-440-9, IBAN CH20 0900 0000 4000 0440 9, mit Nennung des Kontoinhabers und der Depositenkonto-Nummer im Bemerkungsfeld) erfolgen.

Für den ausgehenden Zahlungsverkehr ist die Coop Depositenkasse als spesenfreier Dienstleistungsanbieter nicht eingerichtet. Bei grösseren Beträgen kann die Rückzahlung jedoch auch mittels schriftlichem Zahlungsauftrag an ein auf den Namen des Depositenkonto-Inhaber lautendes Schweizer Bankkonto erfolgen.

Einmal im Jahr, per Jahresabschluss am 31.12., erhält jeder Kunde automatisch einen Kontoauszug inklusive Zins- und Kapitalausweis.